Freiheit für die Brötchen!

Ja, auch Marions Kochbuch kann mal vor Gericht unterliegen. Ein Paradigmenwechsel im Streit um freie Brötchen-Bilder?

Da hat doch tatsächlich das Hanseatische Oberlandesgericht ein Abmahn-Urteil der niederen Instanz für „daneben“ befunden. Wie ich gerade eben auf dem Basic Thinking Blog gelesen habe, sind z.B. Forenbetreiber nicht pauschal für die Inhalte der User verantwortlich zu machen. In diesem Fall eben für ein Bild aus Marions Hexenküche Kochbuch.

heise.de schreibt hierzu:

Das Oberlandesgericht […] urteilte in allen Punkten zugunsten des Forenbetreibers. Entgegen der Ansicht des LG Hamburg seien solche Inhalte nicht als eigene Inhalte im Sinne des § 7 TMG zu bewerten. Vielmehr handele es sich bei Postings in Foren um fremde Informationen, für die der Betreiber nach § 10 TMG nur eingeschränkt haftet. Etwas anderes ergäbe sich auch dann nicht, wenn es sich um ein geschäftliches Angebot handeln würde.

Auch wenn es sich in diesem Fall „nur“ um externe Forenbeiträge handelt, kann man darin trotzdem eine richterliche Tendenz gegen den Abmahnwahn von Marion & Co. erkennen. Wer hingegen ein kommerzielles Angebot mit fremden Bildern schmückt, kann sehr wohl dafür belangt werden. Und wie uns der aktuelle Streit um das DSDS-Fan-Portal dsds-news zeigt, kann auch ein Weblog mit Google-Adsense-Werbung als kommerzielles Angebot gewertet werden. Wie gut, dass es da ja Alternativen gibt, wie z.B. lebensmittelfotos.com oder auch free-food-pics.org .

Ãœber die Konsequenzen für Marions Bilder hinaus ist das Urteil natürlich auch eine ganz klare Absage an die Abmahnwut für Forenbeiträge im Allgemeinen. Ich erinnere mich da an eine Abmahnung, die auf einem Forum das Verwenden eines Markennamens als Synonym für einen User zur Grundlage hatte. Diesem und ähnlichem juristischen Schwachfug dürfte damit tendentiell der Boden entzogen werden. Hoffentlich…

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