Freitod beim Freiherr von Gravenreuth

Selbstmord als Ausweg? Er war der bekannteste Abmahnanwalt der letzten Jahre und als solcher wird er wohl auch der Nachwelt in Erinnerung bleiben: Freiherr Günther von Gravenreuth, oder kurz GvG.

Kaum eine Abmahnwelle rund um Musikdownloads, ebay-Auktionen oder sonstige online-Aktivitäten in die er nicht irgendwie involviert war. Zumindest konnte man diesen Eindruck gewinnen. Aber damit ist jetzt Schluss. Endgültig. Nicht dass der Freiherr mittlerweile die Frage der Verhältnissmäßigkeit und des gefühlten Missbrauchs von Recht neu überdacht hätte. Nein, er hat sich schlicht und ergreifend in der Nacht auf den 22. Februar das Leben genommen.

Jetzt kann man natürlich „nachtreten“, nachtraueren oder den Umstand einfach nur zur Kenntniss nehmen. Die „Opfer“ seines Abmahnwahnsinns hätten es zumindest lieber gesehen, dass er seine rechtmäßig & rechtsgültig verhängte Strafe von 14 Monaten (ohne Bewährung) abgesessen hätte anstatt sich auf diese Weise vor der Verantwortung zu drücken. Aber es ist auch einfach zu schwer zu ertragen wenn man am Schluss lediglich noch eine Schonfrist eingeräumt bekommt um seine eigene Kanzlei abwickeln zu können. Ob er sich diese Gedanken auch bei jedem einzelnen seiner Abmahnungen gemacht – an welchen wohl auch die ein oder andere Existenz hing? Eher nicht.

Daher gilt mein Mitgefühl (lediglich) den Angehörigen (sofern vorhanden) des GvG, die sich jetzt mit seinen „Hinterlassenschaften“ rumärgern müssen. Man kann ja über sein Ableben denken was man will, letztendlich muss man fast dankbar sein, dass er bei seinem Suizid keine Dritten (z.B. Lokführer) mit ins Unglück gerissen hat.

Mehr zum Thema u.a. bei Basic Thinking | Bernd Kling | Carsten Knobloch

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