Lärmvermeidungsverbot der DB Netz AG

Dass Bahnlärm extrem nerven kann, werden wohl nicht nur die Anwohner der rechten und linken Rheinstrecke bestätigen können. Dass es dafür sogar eine rechtliche Grundlage gibt, ist selbst mir neu…

Mit folgendem Text in der letzten Ausgabe unseres lokalen Anzeigen- und Amtsblatts „aktuell“ warb das Ordungsamt der VG Bad Ems im Namen der DB Netz AG quasi um Verständnis für anstehende nächtliche Gleisbauarbeiten:

Anzeige von Bauarbeiten während der Nachtzeit
Machinelle Durcharbeitung von Gleisen an der Strecke Niederlahnstein – Bad Ems (km 90,543 – 90,200 in der Gemarkung Nievern)

Ah ja : es gibt mal wieder Plasser & Theuer an der Lahn.

Die DB Netz AG wird in der Zeit vom 22.09.2008 ab 21:00 Uhr bis zum 23.09.2008 um 6:00 Uhr unaufschiebbbare Arbeiten zur Aufrechterhaltung der Sicherheit im Eisenbahnbetrieb durchführen.

OK, das will ich mal so stehen lassen.

Die Durchführung der Arbeiten zu den angegebenen Zeiten ist unvermeidbar und kann nicht auf den Tageszeitraum verleget werden, da am Tage wegen der vorhandenen Verkehrsaufkommens keine hinreichenden Pausen im Zugverkehr zur Verfügung stehen.

Auch hier kann ich nicht widersprechen.

Das immisonschutzrechtliche Lärmvermeidungsverbot wird dabei von der DB Netz AG berücksichtigt.

DAS wiederum glaube ich unbedingt!

PS @ Maggie: Rechtfertigt dieses Regelwerk auch das Ãœberleben der dieselgetriebenen Grob- & Feinstaubdampfer 😉 !?

5 Kommentare

  1. Sodele.. Ein Lärmvermeidungsverbot… ich weiß nich.. ich hadere so mit diesem Wort… Nehme ich es auseinander kommt das raus. Lärmvermeidung verboten…also.. wird Lärm machen erlaubt… ??!!!?? Ich weiß nicht… mag zwar Haarspalterei sein.. aber ich fände es doch besser wenn man es zumindest Lärmvermeidungsgebot nennt. Oder sehe ich da was falsch….

    Gruß Jens

    P.S. Soll ich dir ein paar Ohrstöpsel schicken.. ??

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