Vor dem wohl bekanntesten deutschen Abmahnanwalt Günther Freiherr von Gravenreuth wird und wurde ja schon allenthalben gewarnt. Die aktuelle Nummer ist nun aber von ganz anderer Qualität, denn es geht dabei immerhin um ihn und um das größte online-Auktionshaus, nämlich ebay.
Doch wer nun glaubt, die beiden hätten sich freiwillig zusammengetan, irrt. Doch jetzt kommt nicht DAS, was IHR vielleicht denkt! Denn wer in der letzten Zeit eine Email des Freiherrn im Auftrag von ebay bekommen hat, sollte diese tunlichst ungelesen löschen – auch wenn es schwerfällt. Denn hinter dem vermeintlichen Anwaltsschreiben im gezippten Anhang verbirgt sich ein Wurm, bzw. ein Trojaner! Der Urheber hat also den Abmahnspezialisten zum fingierten Absender erklärt um so seine gefakte Mail mit vermeintlich hohem inhaltlichen Intreresse breit und erfolgreich zu streuen.
Mehr zur Gravenreuth-ebay-Mail, den davon ausgehenden Gefahren und auch den (dann gefahrlos zu lesenden) Text der o.g. Mail findet ihr beim seeblog.
Ach ja. Wer sowieso noch nie im (online-) Leben was mit ebay zu tun hatte, “ von Gravenreuth“ für eine Sektmarke hält und immer brav seine GEZ-Gebühren bezahlt hat eh nix zu befürchten 😉 …
Wenn „von Gravenreuth“ eine Sektmarke wäre, dann müßte der Werbespruch so lauten: „Schmeckt wie Laternenpfahl ganz unten!“ 😉